EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-DSGVO tritt am 25.05.2018 in Kraft und ist verbindliches Recht für alle.
Damit werden die Grundrechte jeder natürlichen Person geschützt, die bisher
nach dem Bundesdatenschutzgesetzt geregelt sind.
Wir geben hier keine Rechtsberatung, sondern teilen unsere Erfahrungen,
betrachten Sie diese als Information ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Detail werden Regelungen und Prozesse zum Datenschutz neu definiert,
welche Daten erfasst, bearbeitet oder gespeichert werden und
es ist vorab eine aktive Zustimmung der betreffenden Person erforderlich.
Betroffen sind alle Erstkontakte ab dem 25.05.2018.
Insbesondere ist die Weitergabe der Daten an Dritte ohne Zustimmung
nicht gestattet. Daraus ergeben sich Änderungen, die bestehende Abläufe
und Vorgänge neu definieren.
Umfassende Info und Muster Dokumente finden Sie z.B. hier:
Muster Dokumente und Anregungen finden Sie z.B. hier:
Für die Durchführung Ihrer Projekte werden wir mit Ihnen eine
Vereinbarung treffen und Ihre Zustimmung zur Erfassung, Verarbeitung
und Speicherung von personenbezogenen Daten EU-DSGVO konform
anfordern. Daten, die wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen
sind: Name, Vorname, Firma, Strasse, PLZ, Ort, Email und für
Rückrufe eine Telefonnummer.
Die Vereinbarung können Sie »hier« vorab einsehen und uns
gerne per Mail, Post oder Fax zukommen lassen. Ohne Ihre Zustimmung
können wir Ihre Anfragen und Aufträge nicht bearbeiten.
Ihre Zustimmung können Sie jederzeit ohne Angaben von Gründen
schriftlich per Mail, Post oder Fax widerrufen.